Der österreichische Impfplan

Der jährlich erscheinende „Impfplan Österreich“ stellt die Basis für den Aufbau und die Aufrechterhaltung des Schutzes der Menschen in Österreich vor gefährlichen Infektionskrankheiten durch die Immunisierung dar. Der Impfplan wird jedes Jahr im Auftrag des Gesundheitsministeriums vom Nationalen Impfgremium, bestehend aus mehr als einem Dutzend unabhängiger Experten von medizinischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen und dem Gesundheitsministerium, erstellt und enthält sowohl die wichtigen Informationen über die Impfungen selbst als auch Empfehlungen für die Menschen und Handlungsanleitungen für Ärzte und Apotheker. Die Empfehlungen richten sich auch an die breite Bevölkerung, z. B. auch an Eltern, die sich genau informieren wollen. 

Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die „Impfpläne“, die für Säuglinge und Kleinkinder sowie für Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene bis ins Seniorenalter jeweils angeben, wann welche Erst- oder Auffrischungsimpfung erfolgen sollte. Zusätzlich sind alle Informationen darüber enthalten, welche Impfungen z. B. für Kinder in Österreich kostenfrei erhältlich sind. Auch alle empfohlenen Impfungen, die bei der Inanspruchnahme bezahlt werden müssen, sind enthalten. Schließlich gibt es Angaben über Impfungen für spezielle Personengruppen (Beruf, Altersgruppen) und auch für Impfungen in der Reisemedizin.

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Säuglinge und Kleinkinder

Wesentlicher Bestandteil des „Impfplans Österreich“ ist auch der „zeitliche Impfkalender“. So kann leicht abgelesen werden, wann welche Impfung zu empfehlen ist. Jener für Säuglinge und Kleinkinder umfasst sowohl Impfungen, die kostenfrei im Rahmen des österreichischen Kinderimpfprogramms vorgesehen sind, als auch zusätzlich empfohlene, jedoch nicht kostenfreie Immunisierungen. 

Impfempfehlungen für Säuglinge und Kleinkinder im Rahmen des Gratis-Kinderimpfprogramms

Zwei oder drei Teilimpfungen zwischen siebenter Woche und siebentem Lebensmonat. Das gibt sicheren Schutz vor schweren Durchfallerkrankungen im Säuglings- und Kleinkindesalter durch Rotavirus-Infektionen. 

Die Sechsfach-Impfung besteht aus den Komponenten Diphtherie/Tetanus/Pertussis/Polio/Haemophilus influenzae B/Hepatitis B und wird im dritten und fünften Lebensmonat und ein drittes Mal mit einem Jahr (zwölfter Lebensmonat) verabreicht.

Das gleiche Impfschema wie für die Sechsfach-Impfung gilt auch für die Impfung gegen Pneumokokken. Die Impfung schützt vor Pneumonien, Mittelohrentzündungen und v.a. vor invasiven Erkrankungen (wie Blutvergiftung oder Gehirnhautentzündung) durch Pneumokokken. 

 Die Masern-Mumps-Röteln-Impfung ist eine Lebendimpfung und kann ab dem elften Lebensmonat verabreicht werden (empfohlen bis zum 24. Lebensmonat). Für den Schutz sind auf jeden Fall zwei Teilimpfungen im Abstand von mindestens vier Wochen erforderlich.

Impfempfehlungen für Säuglinge und Kleinkinder außerhalb des kostenfreien Kinderimpfprogramms

Die Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B, die erst seit kurzer Zeit zur Verfügung steht, sollte so früh wie möglich (ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat) verabreicht werden. In diesem Alter sind drei Teilimpfungen, jeweils im Mindestabstand von einem Monat, erforderlich. Der Grund dafür ist, dass schwere und lebensgefährliche Meningokokken-B-Infektionen im ersten Lebensjahr häufiger als solche durch Meningokokken C sind. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wird zudem eine einmalige Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C empfohlen. 

Für die Impfung gegen Varizellen (Feuchtblattern) gilt das gleiche Impfschema wie bei MMR (Masern-Mumps-Röteln) (erste und zweite Impfung im Abstand von vier bis sechs Wochen). Wenn Kinder bis zum Schuleintritt nicht gegen Varizellen geimpft wurden und nicht an den Feuchtblattern erkrankt sind, sollte die Impfung spätestens während der schulpflichtigen Zeit (allerspätestens mit 15 Jahren) nachgeholt werden.

Auch „Krabbelkinder“ sind nicht gegen die „Zeckenkrankheit“ immun – außer, sie sind geschützt. Die Impfung gegen FSME kann im zweiten Lebensjahr verabreicht werden. Drei Teilimpfungen sind für die Grundimmunisierung erforderlich, gefolgt von einer Auffrischung im fünften Lebensjahr. 

Die Impfung kann im Bedarfsfall (z. B. vor Auslandsreisen) ab dem ersten Lebensjahr verabreicht werden (zwei Impfungen im Abstand von zwölf Monaten). Zu empfehlen ist die Impfung besonders beim Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, weil es dort immer wieder nach den Sommerferien zu Krankheitswellen kommt. 

Gegen Influenza kann ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat geimpft werden. Die Krankheit ist speziell für Säuglinge und Kleinkinder mit schwersten Krankheitsverläufen gefährlich. Schulkinder verbreiten die Influenza darüber hinaus besonders häufig. 

Schulkinder und Jugendliche

Der Impfschutz soll Menschen ein Leben lang begleiten. Deshalb ist es mit den Impfungen im Säuglings- und Kleinkindesalter nicht getan. Wichtige Impfungen müssen zwischen dem siebenten und dem zehnten Lebensjahr aufgefrischt werden. Neu ist in dieser Altersgruppe die ebenfalls im kostenlosen Impfprogramm enthaltene Immunisierung gegen die Humanen Papillomaviren (HPV; gegen Gebärmutterhals- und andere Krebserkrankungen sowie gegen Genitalwarzen).

Impfempfehlungen des Gratis-Kinderimpfprogramms für Schulkinder

Vierfachimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung). Es handelt sich bei diesen Impfungen als Kombination um die „Auffrischung“ dieser Immunisierungen, die im Sechsfach-Impfstoff für die Säuglinge und Kleinkinder enthalten ist. Die Vierfachfachimpfung sollte mit Schuleintritt, also mit sechs Jahren, durchgeführt werden.

Nach der Grundimmunisierung durch die Sechsfach-Impfung sollte im Schulalter noch einmal eine Auffrischung erfolgen. Zumeist genügt das für das weitere Leben.

Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sollte aufgefrischt bzw. nachgeholt werden, wenn im Kleinkindalter keine vollständige Immunisierung (zwei Teilimpfungen) erfolgt ist.

Ab dem elften Lebensjahr sollte die Vierfachimpfung gegen Meningokokken (Typen: A/C/W135/Y) erfolgen. Meningokokken können akut lebensbedrohliche Erkrankungen hervorrufen.

Ein Riesenfortschritt war die kostenlose Bereitstellung der HPV-Impfung für die Kinder und Jugendlichen Österreichs. Mädchen und Buben sollen sie erhalten. Das ist umso wichtiger, weil die sexuell übertragbaren HP-Viren nicht nur bei der Entstehung von Zervixkarzinomen, sondern darüber hinaus auch einer Reihe anderer Krebsarten (Karzinome im Halsbereich, Analkarzinome etc.) eine Rolle spielen können. Außerdem kann durch die Impfung beiderlei Geschlechts schneller ein Herdenschutz erreicht und die Infektionskette durchbrochen werden. Ab dem vollendeten neunten Lebensjahr soll, im Abstand von sechs Monaten, zwei-mal gegen das Humane Papillomavirus geimpft werden, weil der Impfschutz umso besser ist, je früher geimpft wird. Bis zum zwölften Lebensjahr ist die Impfung gratis, danach (bis zum 15. Lebensjahr) kann sie zu einem günstigen Selbstkostenpreis erworben werden („Catch-up-Programm“). 

Erwachsene – Geschützt bleiben

Ein entscheidender Punkt für Erwachsene ist der kontinuierliche Impfschutz über Jahrzehnte hinweg. Im höheren Lebensalter sollte er so angepasst werden (Verkürzung der Impfintervalle), dass damit auf das ebenfalls alternde Immunsystem Rücksicht genommen wird. 

Impfempfehlungen für Erwachsene und Senioren

Ab dem 18. Lebensjahr sollte die Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten) und Polio alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Ab dem 60. Lebensjahr sollten die Auffrischungsimpfungen dann alle fünf Jahre erfolgen.

Ist jemand noch nicht gegen Hepatitis B geimpft, kann das jederzeit nachgeholt werden. Das gilt für auch für HPV bei Frauen und Männern.

Auch die MMR-Impfung (Masern, Mumps, Röteln) kann jederzeit nachgeholt werden. Diese Impfung ist in jedem Alter gratis. 

Für die Immunisierung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis„Zeckenkrankheit“) gilt, dass bis zum 60. Lebensjahr alle fünf Jahre eine Auffrischung erfolgen sollte, danach alle drei Jahre. 

Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sollte sich jeder Mensch auch gegen die Pneumokokken immunisieren lassen, um lebensgefährlichen Lungenentzündungen oder schweren Infektionen mit Blutvergiftung (Sepsis) vorzubeugen. 

Ab dem 50. Lebensjahr wird auch die Impfung gegen Herpes Zoster (einmalige Impfung) zur Verhinderung einer Gürtelrose empfohlen. 

Wer keine Feuchtblattern gehabt hat, kann/soll dagegen immunisiert werden.

Die jährliche Impfung gegen die saisonale Influenza ist für jeden Menschen empfohlen, der sich schützen lassen will, das gilt besonders für ältere Personen.

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