Fragen zu speziellen Impfbedürfnissen

Prinzipiell sollen die empfohlenen Impfungen bereits vor Beginn einer Schwangerschaft durchgeführt werden. Deshalb sollte bei Kinderwunsch der persönliche Impfstatus („Bin ich ausreichend immunisiert?“) hinsichtlich aller empfohlenen Impfungen kontrolliert und im Zweifelsfall aktualisiert werden.

Lebendimpfstoffe sollen in der Schwangerschaft allerdings nicht gegeben werden. Der Grund liegt aber nicht darin, dass man in solchen Fällen Infektionen oder Schädigungen des Fötus beobachtet hat, sondern darin, dass es dazu keine wissenschaftlichen Studien gibt. Der Grund dafür ist einfach: Man kann die Frage möglicher Schädigungen nicht ohne weiteres untersuchen, weil man jedes potenzielle Risiko der Ungeborenen zu vermeiden versucht. 

Grundsätzlich lässt sich sagen: Impfungen bei Schwangeren, z. B. gegen die Influenza oder Keuchhusten (Letzteres als Kombinationsimpfung), sollen ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel verabreicht werden. Aber: Von Impfungen, die irrtümlich im ersten Schwangerschaftsdrittel verabreicht wurden (auch Röteln), weiß man, dass dabei noch nie eine erhöhte Gefahr einer Fruchtschädigung beobachtet worden ist. Der Arzt des Vertrauens ist in allen diesen Fragen der richtige Ansprechpartner bzw. gibt es auch spezielle Anlaufstellen für Impfungen bei Risikopatienten, z. B. an der Medizinischen Universität Wien. 

Nein. Tatsächlich überträgt bereits eine Schwangere über den Blutkreislauf Antikörper zum Schutz gegen bestimmte Infektionen auf ihr ungeborenes Kind. Mit der Muttermilch erhält der Säugling dann weitere Abwehrstoffe. Dieser sogenannte Nestschutz ist jedoch nur in den ersten Lebensmonaten eine Stütze für das sich entwickelnde kindliche Immunsystem; zudem erstreckt er sich nur auf bestimmte Infektionskrankheiten. 

Die Mutter kann Antikörper nur gegen solche Krankheiten weitergeben, die sie selbst durchgemacht hat oder gegen die sie geimpft wurde – und auch nur dann, wenn bei ihr die Konzentration der Antikörper gegen den betreffenden Erreger noch ausreichend hoch ist. Das ist z. B. bei Pertussis (Keuchhusten) bei einer schon länger zurückliegenden Impfung nicht mehr der Fall. Daher wird bei Schwangeren eine Auffrischungsimpfung gegen Pertussis sogar sehr empfohlen. 

Anders ist das bei Masern: Das Kind einer gegen Masern immunen Mutter ist bis etwa sechs Monate nach der Geburt vor Masern geschützt, wobei der Nestschutz bei Kindern geimpfter Mütter kürzer ist als bei Kindern von Müttern, die die Maserninfektion durchgemacht haben. Das Stillen bewirkt keinen Schutz gegen Masern beim Säugling. Junge Frauen sollten daher unbedingt eine Immunität gegen Masern haben, bevor sie schwanger werden, damit sie Antikörper an ihre ungeborenen Kinder weitergeben können. Und auch das gesamte Umfeld soll gegen Masern geimpft sein, damit bis zur Impfung des Kleinkinds mit elf Monaten keine Ansteckung erfolgen kann.

Eindeutig: Ja! Auch das Immunsystem unterliegt einem Alterungsprozess und die Immunantwort wird im Alter schwächer – dazu kommt, dass viele Erkrankungen keine lebenslange Immunität hinterlassen und man im Alter gefährdet sein kann, neuerlich an ihnen zu erkranken. Daher sind Impfungen im Alter besonders wichtig! Ab dem 60. Lebensjahr sind dabei oft kürzere Impfintervalle notwendig. 

Schließlich erhöht sich mit zunehmendem Alter des Menschen die Gefahr von Infektionskrankheiten. Das Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen (in Form von Pneumonie/Lungenentzündung oder gar einer invasiven Erkrankung) steigt ab einem Alter von 60 Jahren kontinuierlich an. Zusätzlich kann eine Influenza eine nachfolgende Infektion mit Pneumokokken fördern und zu einem fatalen Verlauf führen. Die Impfungen gegen Pneumokokken wie auch jährlich gegen Influenza werden daher schon aufgrund des alternden Immunsystems (und des erhöhten Infektionsrisikos) sehr empfohlen. 

Beim Impfen spielt Penicillinallergie keine Rolle, weil dieses Antibiotikum niemals in Impfstoffen enthalten ist. Am wichtigsten ist, dass der Arzt darüber informiert und niemals Penicillin eingenommen wird. Ein entsprechender Ausweis sollte jedem Arzt vorgelegt werden.

Nein. Wissenschaftliche Studien haben bei geimpften Kindern sogar ein niedrigeres Allergierisiko nachgewiesen als bei nicht geimpften. Das Risiko, eine atopische Erkrankung (Ekzem etc.) zu entwickeln, war z. B. bei finnischen Kindern, die an Masern erkrankt (und nicht geimpft) waren, um ein bis zwei Drittel höher. Auch andere allergische Erkrankungen sind laut wissenschaftlichen Studien offenbar häufiger bei nicht geimpften Kindern. Darüber hinaus widerlegten auch Studien im ehemaligen West- und Ostdeutschland einen Zusammenhang zwischen Impfungen und vermehrter Allergieentwicklung: In Westdeutschland wurden 1994 signifikant mehr neun- bis elfjährige Kinder als von Heuschnupfen Betroffene (ähnlich auch bei Asthma etc.) identifiziert als in Ostdeutschland. In Ostdeutschland war aber die Luftverschmutzung stärker, ebenso die Durchimpfungsrate bei den Kindern. Jüngste Untersuchungen zeigen, dass die Veränderungen in der Ernährung mit ballaststoffarmer, aber fett- und zuckerreicher Nahrung starke Einflüsse auf die Darmflora und das Immunsystem nimmt, wodurch eine erhöhte Neigung zur Entwicklung von Allergien entstehen kann.

Hier kommt es auf den Grad und die Ursache einer möglichen Immunschwäche und auf den Einzelfall an. Es gibt zwei Hauptfaktoren, welche zu berücksichtigen sind. Einerseits können Immungeschwächte eher an Infektionen erkranken. Andererseits kann es sein, dass sie auf eine Impfung nicht so gut ansprechen wie Menschen mit einem voll intakten Immunsystem. Auf beide Faktoren sollte bei Impfungen Rücksicht genommen werden. So wird z. B. empfohlen, gerade vor einer medizinischen Behandlung, z. B. vor einer Chemotherapie wegen Krebs oder vor einer Therapie mit immunmodulierenden Arzneimitteln (z. B. Biologika bei chronischer Polyarthritis) den Impfschutz zu kontrollieren und im Fall des Falles „aufzufrischen“. Damit lässt sich die Gefahr nachfolgender schwerer oder gar lebensgefährlicher Infektionen verringern. Impfungen mit Totimpfstoffen können zumeist verabreicht werden. In jedem Fall ist es notwendig, mit dem Arzt des Vertrauens die Situation im Einzelfall zu besprechen und den besten Weg zu wählen.

Die Höhe der Antikörper Spiegel ist individuell unterschiedlich und kann nur gezielt nach Impfungen bestimmt werden, die als gute Indikatoren für die immunologische Restfunktion gelten (z.B. Tetanus oder Diphtherie). Bei der sogenannten „Diagnostischen Impfung“ wird die immunologische Restfunktion durch den Vergleich von Blutproben vor und nach der Impfung bestimmt.

Das ist unterschiedlich. Es gibt PatientInnen, die bei autologer Transplantation ihre Immunität behalten, weil Masern und Lebendimpfstoffe eine sehr starke Immunität hervorrufen. Andere verlieren die Immunität innerhalb eines Jahres und man muss nachimpfen. Es ist auf jeden Fall wichtig, den Status mit Titerkontrollen zu überprüfen.

Die Erkrankung muss zuerst komplett abklingen, inklusive aller damit verbundenen Schmerzen. Frühestens 2 Monate nach dem Verschwinden aller Symptome kann dann mit dem inaktivierten Herpes Zoster Impfstoff geimpft werden.

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