Impfreaktion – Nebenwirkung
Impfungen sind extrem sicher. Trotzdem muss man festhalten: Es gibt kein Nullrisiko. Auch eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, und somit kann es wie nach jeder medizinischen Handlung zu Reaktionen kommen („keine Wirkung ohne Nebenwirkung“), dabei ist wichtig, dass das Verhältnis von Nutzen und Risiko aber immer zugunsten des Nutzens liegt. Das oberste Gebot der Medizin lautet „Keinen Schaden anrichten!“. Das gilt in einem besonderen Maß für die Impfungen, da sie (in der Regel) gesunden Menschen verabreicht werden um eben gesund zu bleiben.
Wenn man über Risiken von Impfungen diskutiert, muss man festhalten, dass Reaktionen und unerwünschte Ereignisse nicht uniform sind. Eine diesbezügliche Aufklärung ist ein ganz essentieller Teil der Impfberatung. Man unterscheidet 3 verschiedene Kategorien (Impfreaktion, Impfnebenwirkung und Impfschaden), wobei die häufigsten Reaktionen in Form von lokalen Reaktionen an der Impftstelle auftreten und völlig unbedenklich und von kurzer Dauer sind.
Impfreaktion – relativ häufig und „normal“
Unter einer Impfreaktion versteht man harmlose Beschwerden, die im Rahmen der Immunantwort auf eine Impfung prinzipiell und naturgemäß auftreten können (sind also bis zu einem gewissen Grad auch wünschenswert) und nicht die Bedeutung einer Krankheit haben. Das können Lokalreaktionen wie Brennen oder das Entstehen einer Rötung an der Einstichstelle, damit zumeist am Oberarm, sein.
Es gibt aber auch Allgemeinreaktionen wie (leichtes) Fieber, Abgeschlagenheit, grippeartige Beschwerden und ähnliche Symptome. Schließlich kann auch – in abgeschwächter Form – die Erkrankung, gegen welche die Immunisierung schützt, selbst als sogenannte Impfkrankheit (z.B. Impfmasern) auftreten.
Eine klinische Einteilung von Impfreaktionen (normal* bis unerwünscht und sehr selten) kann nach folgenden Kriterien erfolgen, je nachdem um welche Art der Reaktion es sich handelt:
Art der Reaktion | Beispiele |
---|---|
Lokalreaktion* | Rötung, Schwellung, Abszess |
systemische Reaktion* | Fieber, Ausschlag, Lymphknotenschwellung |
allergische Reaktion | Quaddelbildung, Bronchospasmus, Anaphylaxie |
neurologisches Ereignis | Krampfanfall, Sensibilitätsstörung, Lähmung |
andere | Synkope (Kreislaufkollaps), Thrombozytopenie, Gelenksschmerzen |
Die aufgrund von Studien- und Beobachtungsdaten zu erwartenden Nebenwirkungen werden für den jeweiligen Impfstoff in der Fachinformation nach Häufigkeit gelistet:
Kategorie | Definition | Mögliche Beispiele |
---|---|---|
Sehr häufig | ≥ 1/10 | Lokalreaktionen (Totimpfstoffe) Fieber (Lebendimpfstoffe) |
Häufig | ≥ 1/100 bis < 1/10 | |
Gelegentlich | ≥ 1/1000 bis < 1/100 | Entzündung der Ohrspeicheldrüse |
Selten | ≥ 1/10000 bis < 1/1000 | Gelenksschwellungen |
Sehr selten | < 1/1.000 | Kollaps |
Nicht bekannt | Häufigkeit aufgrund vorhandener Datenlage nicht abschätzbar |
Nebenwirkungen
Die zweite herkömmliche Kategorie ist die Impfnebenwirkung: Man versteht darunter eine schädliche und unbeabsichtigte Reaktion auf eine Impfung. Als schwerwiegend oder Impfkomplikation gilt eine Impfnebenwirkung dann, wenn sie lebensbedrohlich oder tödlich ist, eine stationäre Behandlung bzw. die Verlängerung eines Spitalsaufenthaltes erforderlich macht. Das gleiche gilt für den Fall, dass es zu einer bleibenden oder schwerwiegenden Behinderung oder zu Invalidität führt. Auch die Auslösung von Fehlbildungen bei Ungeborenen etc. gilt als schwere Impfnebenwirkung.
Impfschaden
Die Definition eines Impfschadens ist eine durch oder im Zusammenhang mit einer Impfung entstandene schwere, bleibende Behinderung. Dabei kann es sich um neurologische Erkrankungen (z.B. Lähmungen) oder geistige Behinderung durch z.B. Meningitis handeln.
Es erfolgt eine genaue gutachterliche Beurteilung zwischen Impfreaktion, Impfkrankheit und Impfkomplikation. Für die Anerkennung eines Impfschadens (i.e. Entschädigung) muss eine entsprechende Wahrscheinlichkeit für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Ereignis vorliegen.
Der ursächliche Zusammenhang wird laut WHO anhand von 5 Kriterien beurteilt, wobei nicht alle 5 Kriterien erfüllt sein müssen:
- Vereinbarkeit und Folgerichtigkeit: Gleichbleibender/wiederholbarer Zusammenhang von Ereignis und Impfstoffverabreichung
- Stärke des Zusammenhanges: Dosis-Wirkungs-Beziehung, epidemiologisch erfassbar
- Spezifität (zuverlässige Zuordnungsmöglichkeit bzw. Unterscheidbarkeit eines Ereignisses mit Impfstoffverabreichung): Zusammenhang zw. Ereignis u. Impfstoffverabreichung soll einzigartig/charakteristisch sein. Das jeweilige Ereignis sollte nicht häufig spontan mit anderen Reizen auftreten.
- Zeitliche Beziehung zw. Ereignis und Impfstoffverabreichung (sollte eindeutig sein)
- Biologische Plausibilität: anhand bekanntem, natürlichem Verlauf und Biologie von Erkrankungen erklärbar
Bisherige Nomenklatur von Impfreaktionen und Nebenwirkungen:
In der Praxis werden in Österreich nach wie vor für Impfnebenwirkungen die Begriffe Impfreaktion, Impfkomplikation und Impfschaden verwendet.
- Impfreaktion: (harmlose) Beschwerden, die im Rahmen der Immunantwort vorkommen und keine pathologische Bedeutung haben.
- Impfkomplikation: vorübergehen therapiebedürftige, bleibende Schäden.
- Impfschaden: gesundheitliche Folgen einer über das Ausmaß hinausgehenden gesundheitlichen, bleibenden Schädigung im Rahmen einer Schutzimpfung, wobei mit hoher Wahrscheinlichkeit ein ursächlicher Zusammenhang nachweisbar ist
Reaktion | Häufigkeit | Bemerkung | Beispiele |
---|---|---|---|
Impfreaktion, evtl. Impfkrankheit (harmlose Beschwerden im Rahmen der Immunantwort) | Im Prozentbereich | in klinischen Prüfungen gut erfassbar und quantifizierbar | Lokalreaktion an der Injektionsstelle; Impfmasern |
Impfkomplikation: vorübergehend therapiebedürftig, bleibende Schäden | Zehntelpromillebereich im Bereich 1:1 Mio. | nur in (sehr) großen klinischen Prüfungen erfassbar, gelegentlich nicht erfassbar | Darminvagination nach Rotavirusimpfung Paresen nach oraler Polioimpfung |
Vakzine | Impfantigen | Zeitpunkt der Impfreaktion | Symptome |
---|---|---|---|
Lebendvakzine | |||
orale Polioimpfung MMR, Varizellen Gelbfieber (BCG) | vermehrungsfähiger, lebender attenuierter Erreger | verzögert, je nach Inkubationszeit | entsprechen der „Originalkrankheit“, aber stark abgeschwächt |
Totimpfstoffe | |||
Hep A, FSME, inaktivierte Polioimpfung (IPV), Tollwut | inaktiver Erreger | 6–48 Stunden nach der Applikation | Lokalreaktion, allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber |
Tetanus, Diphtherie, Pertussis | Toxoide | ||
Meningokokken, Pneumokokken, Hep B, Influenza, Hämophilus | einzelne Antigene |
Meldungen von vermuteten Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Nebenwirkungen sind meldepflichtig. Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Arzneimittelsicherheit: https://www.basg.gv.at/pharmakovigilanz/meldung-von-nebenwirkungen; Meldungen müssen vom zuständigen Arzt, und können auch direkt von Betroffenen an die Behörde erfolgen.
Im Jahr 2017 wurden 289 Nebenwirkungen nach Impfungen bei 3-4 Millionen verimpfter Impfdosen gemeldet. Die vermuteten Nebenreaktionen waren mehrheitlich Lokalreaktionen und Allgemeinbeschwerden.
Das Impfschadensgesetz gibt es in Österreich seit 1973. Im Zeitraum zwischen 1991 und 2008 wurden 321 Impfschäden anerkannt, wobei die meisten Folge der nicht mehr verwendeten Tuberkuloseimpfung oder Pockenimpfung waren.
Zwischen 2008 und 2017 kamen 13 Schadensfälle zur Meldung (bei > 8 Millionen im Rahmen des Kinderimpfprogramms applizierter Impfungen), wobei 6 durch Tuberkulose oder Pockenimpfung verursacht wurden und nur 7 der anerkannten Impfschäden durch noch heute zugelassenen Impfstoffe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Impfschäden aufgrund bestehender Wahrscheinlichkeit, aber nicht unbedingt aufgrund bewiesener Ursächlichkeit, anerkannt werden, da Reaktionen/Ereignisse auch als zufällig zeitlich zusammentreffende Erkrankungen ohne Kausalrelation zur Impfung auftreten können.
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